Hausordnung
Anreise
– Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Bezug ist bis 18.00 Uhr möglich. Andere Anreisezeiten sind möglich, aber mit uns abzusprechen.Abreise
– Die Zimmer müssen uns am Abreisetag ab 11.00 Uhr wieder zur Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können. Ausnahmen hiervon sind möglich, bedürfen aber der Absprache mit uns. Steht die Unterkunft nicht bis 11.00 Uhr zur Verfügung wird dem Gast eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt.Sonderleistung
– Die Küche darf genutzt werden. Es stehen Töpfe, Geschirr, Besteck und übliche Küchengeräte in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Nach Benutzung ist die Küche unverzüglich zu reinigen und das benutzte Geschirr abzuwaschen. Auch der Gemeinschaftsraum steht selbstverständlich zur Nutzung frei. Auch hier ist Ordnung zu halten. Dies ist zwingend erforderlich damit alle Mieter zu jeder Zeit die Küche und den Gemeinschaftsraum in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden.Rücksichtnahme
– In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr (Sonntags bis 8.00 Uhr) ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. In dieser Zeit sind Musik, Fernsehen, Gesang, o.Ä. über Zimmerlautstärke zu vermeiden. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Hausbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.– Auch die Mittagsruhe (12.30 bis 14.30 Uhr) ist einzuhalten.
– Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden.
– Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Reinigung
– Die Zimmer werden nach dem Aufenthalt gereinigt. Die Beseitigung außerordentlicher Verunreinigungen wird dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.Diebstahl/Haftung
– Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigung, die durch ihn verursacht worden sind. Generell haftet die Pension nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.– Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pensionsleitung durchgeführt. Verloren gegangene Schlüssel werden mit 50,00 Euro Pauschalbetrag in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
– Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich auf dem Gelände der Pension befinden, wird nicht gehaftet. Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches, obliegen ausschließlich der Aufsicht des Gastes.
– Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu sichern. Die Haftung unsererseits bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
Sicherheit
– Die Haustür sowie die Wohnungstür sind ständig geschlossen zu halten.Sonstiges
– Das Rauchen im Haus ist grundsätzlich untersagt. Die Zuwiderhandlung macht eine besondere Reinigung nötig, (welche dem Gast mit 50,00€ in Rechnung gestellt wird).– Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
– Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt.
– Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.
– Das Nachgehen eigener wirtschaftlicher Zwecke ist dem Gast im Haus untersagt.
– Die Pensionsleitung, oder deren Beauftragte, üben das Hausrecht aus. Es ist der Pensionsleitung jederzeit erlaubt die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten. Gründe hierfür könnten z.B. Störungen des Hausfriedens sein.