Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
– Pension Highway , Inh. Döndü Caykara, Vinckestr. 11 in 32257 Bünde


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension Highway, nachstehend Pension genannt. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension und im Internetauftritt der Pension einsehbar und werden dem Gast auf Wunsch zugesandt.
1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, – partner, – haftung, Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Pension zustande. Anfrage/Antrag des Gastes kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Internet oder per Fax erfolgen. Auch die Annahme kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Internet oder per Fax erfolgen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.

2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste in jedem Zimmer und im Internet zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss. Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens bei Anreise/Schlüsselübergabe zu zahlen. Schecks können nicht angenommen werden.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Pension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.4. Die Pension ist berechtigt, den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden.

3.6. Reservierungen von Funktionsräumen (Gastraum o.Ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der Zustimmung der Pension.

3.7. Der Gast haftet bei nicht pfleglicher Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

3.8. Frühstück wird in Absprache mit der Pension gereicht.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs - oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.4. Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Für eine Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Anreisetermin werden 25% der bestellten Gesamtleistung fällig.

Für eine Stornierung zwischen 7 und 3 Tagen vor Anreisetermin werden 50% der bestellten Gesamtleistung fällig.

Für eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Anreisetermin werden 75% der bestellten Gesamtleistung fällig.

Bei Nichtanreise werden 100% der bestellten Gesamtleistung fällig.

4.5. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der ursprünglich vereinbarte Gesamtbetrag fällig.

5. Rücktritt der Pension

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast auf eine Stornierungsanfrage seitens der Pension nicht innerhalb von 48 Stunden reagiert.

5.2. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls

5.2.1. höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

5.2.2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. an der Person des Gastes oder des Zweckes gebucht werden.

5.2.3. Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2.4. Zahlungsverzug besteht und die Pension berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.

5.3. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.5. Die Pension kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.6. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

6. Zimmerbereitstellung, – rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

6.2. Die Übernahme der Zimmer ist grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18:00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Die Pension ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung das Zimmer ab 20:00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An – und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6.4. In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Hierfür kann bei Bezug des Zimmers eine Unterschrift verlangt werden. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen 50,00 Euro zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.

6.5. Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon ist die Küche der Ferienwohnung. Für die Aufbewahrung von Essen steht ein Kühlschrank zur Verfügung.

6.6. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.

6.7. Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen – insbesondere Besucher – vor dem Betreten des Hauses bei der Pension anzumelden. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nur für kurze Zeit, d.h. nicht über Nacht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenanzahl erhöhen.

6.8. Der Besteller/Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat, noch nicht verstrichen ist. Hier verweisen wir speziell auf das jeweils gültige Meldegesetz.

7. Haftung

7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Pension haftet gegenüber dem Gast bzw. Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.2. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.3 . Weckaufträge werden von der Pension mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.4 . Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5 . Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.

7.6 . Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.

7.7. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.8. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück der Pension oder derer angemieteten Flächen Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge oder rangierter Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Rechnungsmodalitäten

8.1. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist der Bezug gegen offene Rechnung möglich. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

8.2. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs – und Zahlungsort ist der Sitz der Pension, somit Bünde.

9.3. Es gilt deutsches Recht.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Pension Highway Bünde, 20.09.2017